Betriebshaftpflicht-Versicherung

Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Schadensersatzforderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Und für wen ist die Versicherung?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Betriebsinhaber, Handwerker, Produzenten und Händler.

Und was ist dann versichert?

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Aber, was sind denn das für Schäden?

Schäden sind z.B.

  • Unachtsamkeit: Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend

  • Montagefehler: Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikersmusste daraufhin für den Schaden aufkommen.
  • Verkehrssicherheitspflicht: Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.

Und welche Zahlungen werden dann geleistet:

  1. Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  2. Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Aber bestimmt ist nicht alles versichert, oder?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Erfüllungsschäden (Das Schuldverhältnis wird nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt – z. B. bei einem Kaufvertrag.)
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
  • reine Vermögensschäden

Ok, und was kostet das jetzt?

Das ist sehr unterschiedlich. Es kommt darauf an, wie groß das Unternehmen ist, wie viele Mitarbeiter z.B. dort arbeiten und wie viel Umsatz das Unternehmen erzielt. Am besten man spricht uns direkt hier an.  Wir finden heraus, was wirklich wichtig für Sie ist. Dabei sind wir nicht an einen Versicherer gebunden.

Ihnen fehlt die Zeit? Wir beraten Sie gerne online.

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